05/08
2011
Finanzielles Problem für geschiedene Frauen
Viele Frauen glauben noch immer sie seien im Fall einer Trennung finanziell abgesichert, doch seit 2008 ist dies nicht mehr so. Auch wenn die Ehepartner Kinder haben ist geplant, dass beide Elternteile so schnell wie möglich wieder auf eigenen Beinen zu stehen.
Seit 2008 gibt es auch den Betreuungsunterhalt des Kindes nur für dessen ersten drei Lebensjahre. Sobald das Kind einen Kindergartenplatz hat muss die Mutter wieder anfangen zu arbeiten, dies geschieht in der Praxis meist halbtags.
Eigentlich sollte die Frau dann wieder so viel arbeiten wie ihr Exmann, außer sie hat einen Beweis, dass dies bei ihr nicht möglich ist. Eine Folge daraus ist, dass ihr bei einem Vollzeitjob kein Unterhalt für sich selbst zusteht. Lediglich der Kindesunterhalt ist davon nicht betroffen.
Diese Vom Bundesgerichtshof beschlossene Entscheidung setzt aber voraus, dass das Kind eine gute Ganztagsbetreuung bekommt. Diese sind aber immer noch Mangelware.
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